AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen. Auch wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, gelten sie für alle Geschäftsbeziehungen und sind Vertragsbestandteil.
  2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden können nur Vertragsbestandteil werden, wenn diese vor Vertragsabschluss von uns schriftlich anerkannt wurden. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
Angebote und Aufträge
  • Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermöglichkeiten und Preisen freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung, die Auslieferung der Ware oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden werden nur in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.
  • Zeichnungen, Berechnungen, Programme sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns, können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
Bestellungen
  • Bestellungen erfolgen schriftlich. Wir nehmen Bestellungen per Brief und oder E-Mail an.
Preise / Zahlungen
  • Die Preise für Material / Leistungen gelten „ab Firmensitz“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Porto und Zustellkosten sind nicht in dem Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
  • Unsere Angebots- und Leistungspreise sind rein Netto. Am Tag der Rechnungsstellung wird die Mehrwertsteuer in der aktuell geltenden gesetzlichen Höhe gesondert in der Rechnung mit ausgewiesen, sowie mit in Rechnung gestellt.
  • Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  • Unser Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits mit Ablauf des 10. Tages ab Rechnungsdatum in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat.
  • Im Verzugsfall sind wir berechtig, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  • Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht.
Leistungs- / Lieferzeit
  • Alle genannten Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  • Aufgrund höherer Gewalt oder Lieferzeitverlängerung von Zustellware, sowie Verzögerungen beim Projektablauft durch Kooperationspartner verlängert sich die vereinbarte Leistungs- und Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.
  • Bei von uns schuldhaft verursachten Fristverzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist (mindestens 3 Wochen) zu gewähren. Nach zweimaligem, fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bei einem etwaigen Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben (insbesondere bei Lieferverzug der Hersteller oder Zulieferer oder anderer externer Dritter), sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
Gewährleistung / Verjährung
  • Beim Auftreten eines Mangelfalls für die von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn die Mangelbeseitigung zweimal fehlgeschlagen ist, kann der Kunde eine berechtigte Minderung oder Vertragswandlung einfordern / beantragen.
  • Für vom Kunden oder Kooperationspartnern beigestellte Ware, Material Fremdleistungen oder Eigenleistungen, sowie Leistungen Dritter übernehmen wir keine Gewährleistungen.
  • Für Fehler von Seiten externer Planungsbüros in Bezug auf die Verfahrenstechnik und EMSR – Technik wird keine Gewährleistung gegeben.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln unserer Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
  • Diese Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, soweit kein Fall des Vorsatzes, des arglistigen Verschweigens eines Mangels vorliegt und soweit kein Fall von Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen garantierten Beschaffenheitsmerkmalen oder wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
  • Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Leistungserbringung / Lieferung schriftlich bei uns eingegangen sind. Das gleiche gilt für Beanstandungen versteckter Mängel, die nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Entdeckung eingegangen sind.
  • Bei unberechtigter Beanstandung des Kunden, hat der Kunde uns alle damit entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. 
Haftung
  • Unsere Haftung ist beschränkt auf Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Aber nur soweit es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Der Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer in dem nachfolgenden 2. Punkt genannten Fälle gegeben ist.
  • Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen garantierten Beschaffenheitsmerkmalen oder wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Eigentumsvorbehalt
  • Die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  • Erfüllt ein Kunde seine Vertragspflichten nicht, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat insoweit kein Recht auf Besitz.
Vertraulichkeit / Urheberrechte
  • Die von uns erstellte Software (wie etwa Computerprogramme, Anlagen-, Maschinen-, Objekt- und Quellcodes inklusive Entwurfsmaterial wie Ablaufpläne, Projektentwürfe oder Strukturprogramme) ist urheberrechtlich geschützt. Uns steht als Urheber das alleinige und ausschließliche Recht daran zu, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart (siehe dazu unten Punkt 4).
  • Etwaige Patent-, Marken und sonstige Leistungsschutzrechte in Bezug auf die Software stehen uns ebenfalls ausschließlich und allein zu, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  • Gegenstand des Vertrages ist nicht die Übergabe, Überlassung oder Hinterlegung des Quellcodes oder kommentierten Quellcodes (Quellprogramm) und der Entwicklungsdokumentation.
  • Im Rahmen des Auftrages / Vertrages erhält unser Kunde das vertraglich festgelegte und abgestimmte Arbeitsergebnis jeweils in einfacher Ausführung, sowie – wenn schriftlich ausdrücklich vereinbart – das ausschließlich für die Nutzung der Anlage des Kunden erforderliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht, das nur betriebsinternen Zwecken dient. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die im Projektauftrag bezeichnete Anlage. Vervielfältigungen, Nutzungs-änderungen und Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
  • Projektentwürfe, Zeichnungen, Pläne, Objekt-, Quell- und Maschinencode bleiben in unserem Eigentum.
  • Die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren. Diese Verpflichtung gilt mindestes für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages hinaus.
Datenschutz  
  • Unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erheben, speichern und verarbeiten wir Kundendaten zur Erfüllung der Geschäftsbeziehung. Insoweit verweisen wir auf Datenschutzhinweise in der jeweils gültigen Fassung.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
  • Gerichtsstand und Erfüllungsdort ist Nordhausen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Schlussbestimmungen
  • Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Teile verbindlich. Sollten Teile unwirksam sein, so treten an deren Stelle Bedingungen, die dem wirtschaftliche Zwecke möglichst nahekommen.

                    Nordhausen, 01.02.2014

                    DIERICH VISAUT-SOLUTIONS
                    Ingenieurbüro für Automation & IT
                    Dipl.-Ing. (FH) Bernd Dietrich                   
Hüpedenweg 52
99734 Nordhausen

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